Videotreff - allgemeine Geschäftsbedingungen    
     

1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Abwicklung aller Aufträge, gleich welcher Art. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als diese mit unseren Bestimmungen übereinstimmen. Ein ausdrücklicher Widerspruch unsererseits ist nicht erforderlich. Mit Aufgabe der Bestellung erklärt der Besteller sein Einverständnis zur Annahme dieser Bedingungen, wenn nicht, so muß er unser Angebot zurückgeben.

2. Preise und Auftragserteilung
Alle Preise der Preisliste sind Bruttopreise, welche die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Die Preise verstehen sich ab Mössingen, Transport und Verpackungskosten werden gesondert berechnet und richten sich verursachungsgemäß nach dem gewählten Transportweg und -typ, sowie dem eingesetzten Verpackungsmaterial. Unsere Preise und Angebote sind freibleibend. Preisänderungen werden durch neue Preislisten mitgeteilt. Der Besteller kann sich hierzu binnen einer Woche erklären; erfolgt keine Erklärung des Bestellers, so gelten die neuen Preise als vereinbart.

3. Lieferung
Hat der Auftraggeber die Art des Versandes nicht bestimmt, wird sie von uns gewählt. Die Lieferzeit wird für jeden Vertrag gesondert vereinbart. Wir sind berechtigt, vereinbarte Lieferzeiten zu überschreiten und neu zu benennen. Bei Eintreten von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei höherer Gewalt, steht uns frei, die Lieferung für die Zeit der Behinderung zu verschieben, oder die Abschlüsse ganz oder teilweise zu streichen. Ein ursächlicher Zusammenhang muß nicht nachgewiesen werden. Als ein nicht von uns zu vertretender Umstand ist auch anzusehen, wenn ohne unser Verschulden uns oder unseren Lieferanten oder unserem Lagerhalter die Lieferung dauernd oder zeitweise erschwert, unmöglich oder nur unter Verlust möglich gemacht wird. Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Lieferung oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen, es sei denn der Besteller weist ein grobes Verschulden, welches nicht zu rechtzeitiger Lieferung oder Nichtlieferung geführt hat, nach. 

4. Beanstandung und Gewährleistung
Die Waren sind sofort nach Erhalt auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Beanstandungen sind spätestens drei Tage nach Eintreffen der Ware schriftlich einzureichen. Bei äußerlich sichtbarer Beschädigung ist diese vom Frachtführer zu bescheinigen. Bei Transporten durch Bahn, Post, UPS oder DPD ist eine Tatbestandsaufnahme des jeweiligen Frachtführers für die Schadensregulierung notwendig. Bei begründeter Beanstandung, die ordnungsgemäß und rechtzeitig bei uns eingeht, wird nach unserer Wahl Warenersatz geleistet oder ein nach unserem Ermessen angemessener Preisnachlaß gewährt. Bei Fehlschlagen des Warenersatzes kann der Besteller Preisnachlaß verlangen. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Reklamationen irgendwelcher Art berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises, der Aufrechnung oder der Minderung. Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch oder natürlichen Verschleiß gehen zu Lasten des Käufers. Rücksendungen werden bei Unversehrtheit der Ware und frei mit schriftlicher Vereinbarung mit 70% des Kaufpreises anerkannt. Transport- und Verpackungskosten werden grundsätzlich nicht erstattet! 

5. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Zahlungen sind nur dann rechtsverbindlich geleistet, wenn sie unmittelbar an uns oder auf unsere Postscheck- oder Bankkonten oder an schriftlich Beauftragte erfolgen. Bei Zielüberschreitungen werden die jeweils üblichen bankmäßigen Verzugszinsen berechnet. Mahnschreiben hat der Besteller pauschal mit 7,50 EUR zu vergüten. Bleibt der Käufer mit der Zahlung im Rückstand, so werden all seine Zahlungsverpflichtungen, gleich welcher Art, sofort fällig. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir ohne Setzung einer Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sonderaufträge werden nur gegen 50% Vorkasse bearbeitet.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum. Die Waren dürfen vom Käufer weder verpfändet, noch zur Sicherung an Dritte überreicht werden. Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sofort mitzuteilen. Das Eigentum geht erst nach Erfüllung unserer Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen aus künftigen Lieferungen über. Im Falle des Weiterverkaufs gehen hieraus gegen Dritte entstandenen Forderungen vollständig sicherheitshalber an uns über. Wir sind berechtigt, die uns zu benennenden Kunden vom Übergang der Forderung zu benachrichtigen und Zahlungsanweisungen zu geben. Der Eigentumsvorbehalt geht trotz unserer Forderungen in einem kontokorrentmäßigen Saldo und dessen Anerkennung nicht unter. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware darf nur in der im Betrieb des Käufers üblichenWeise erfolgen. Davon abweichende Verkäufe bedürfen, wenn unser Eigentum dadurch beeinträchtigt würde, unserer vorherigen Zustimmung. Auch wenn durch völligen Ausgleich des Kontos das Eigentum an der noch beim Käufer vorhandene Ware auf ihn übergegangen ist, so lebt unser Eigentum wieder auf, wenn der Käufer uns erneut etwas schuldig wird. Für diesen Fall wird schon jetzt die Rückübertragung des bereits auf den Käufer uuuml;bergegangenen Eigentums auf uns< vereinbart, wobei die Besitzübertragung dadurch ersetzt wird, daß der Käufer die Ware leihweise erhält und ihm gestattet wird, sie in zulässiger Weise zu veräußern. Gegebenenfalls sind wir zu Ersatzaussonderung nach § 46 Konkursordnung berechtigt.

7. Rücktrittsrecht
Nach Abschluß des Vertrages sind wir berechtigt, von jedem Vertrag ohne Verpflichtungen zum Schadensersatz zurückzutreten, wenn eine Änderung bei der Firma oder der Person des Käufers eintritt, oder seine Kreditwürdigkeit infolge erst nachträglich bekannt gewordener Tatsachen zweifelhaft erscheint. Bei Abschlüssen gilt die Lieferungsverpflichtung nur für den vereinbarten Termin. Nach Ablauf des Termins sind wir berechtigt, für den noch abzunehmenden Rest des Abschlusses Vorauskasse, oder auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

8. Nichtigkeit, Unwirksamkeit
Die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder das Außerkrafttreten einer dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen. Mit Bekanntgabe dieser Bedingungen verlieren alle bisherigen ihre Gültigkeit.

9. Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen dieser Bedingungen sind im Einzelfall möglich, bedingen jedoch der Zustimmung der Geschäftsleitung und der Schriftform.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Gerichtstand und Erfüllungsort für alle sich aus den Geschäftsbeziehungen ergebenen Rechte und Pflichten beider Vertragspartner ist ausschließlich Tübingen vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, wie unter deutschen Kaufleuten üblich.